Absagefristen
Vereinbarte Termine sind einzuhalten. Änderungen & Absagen sind bis 24 Stunden vor Behandlungsbeginn kostenfrei möglich.
Andernfalls werden diese privat in Rechnung gestellt.
Ihre Zuverlässigkeit rettet Therapie!
Mit dem Vorlegen einer Verordnung oder der Vereinbarung eines Termines per Telefon erklären Sie
sich mit folgenden Rahmenbedingungen einverstanden:
- Ich wurde darauf hingewiesen, dass mit mir Behandlungstermin(e) vereinbart wurden.
- Mir ist bekannt, dass dieser Termin nur für mich freigehalten wird und dass es deshalb aus organisatorischen Gründen notwenig ist, dass ich im Falle einer Verhindung rechtzeitig - mindestens 24 Stunden vor dem Termin absage. Nur so kann evtl. noch ein Ersatzpatient einbestellt werden.
- Sollte ich dennoch nicht rechtzeitig absagen bin ich verpflichtet, die Kosten für die an diesem Tag geplante Behandlung zu zahlen. Dazu wird eine Rechnung als Ausfallrechnung erstellt.
Danke, dass Sie unsere Arbeit auf diese Weise wertschätzen!
Sie retten Therapiezeit!
Rehasportausfälle:
Do, 18.12.25 um 18 Uhr
Mo, 22.12.25 alle Kurse
Di, 23.12.25 alle Kurse
Fr, 02.01.26 alle Kurse
Mo, 05.01.26 um 10 Uhr
Di, 06.01.25 um 11 Uhr

